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Gerichtliche Auseinandersetzung um Schiffsunfall geht weiter
Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Unfall des Ausflugsschiffes Loreley auf dem Rhein geht weiter. Sowohl der Kapitän als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen den Schuldspruch vom Schifffahrtsgericht St. Goar ein. Das Gericht hatte den Kapitän wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Bei dem Unfall nahe dem berühmten Loreley-Felsen bei St. Goar waren im September 2003 59 Menschen verletzt worden. Die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht in Köln als Schifffahrtsobergericht. Bisher hat der Kapitän eine Mitschuld an dem Unglück bestritten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts in St. Goar reagierte er jedoch kopflos, nachdem das Schiff den Grund berührte. Als der Steuerbordantrieb ausfiel, stieß die Loreley gegen einen Felsen am Ufer. Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Kapitän die Passagiere zumindest vor dem Aufprall warnen müssen. Mehrere Menschen erlitten damals Knochenbrüche, Prellungen und Platzwunden.

Quelle: http://www.swr.de
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