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EU genehmigt die Nutzung von Stilllegungsflächen |
Folgenden Artikel ist auf der Siete des "Durchblick" Magazins zu finden:
Zitat von http://www.durch-blick.eu/Default.aspx?p=news/news2&id=DV163936:
EU genehmigt die Nutzung von Stilllegungsflächen (30.07.2006)
Rhein-Hunsrück. Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Futterknappheit hat das Land Rheinland-Pfalz einen Antrag bei der EU-Kommission hinsichtlich der Nutzung von stillgelegten Flächen zu Futterzwecken gestellt. Diesem Antrag hat die Kommission jetzt zugestimmt. Landwirte, die den Aufwuchs ihrer Stilllegungsflächen zu Futterzwecken nutzen wollen, müssen dies bis spätestens 18.08.2006 der zuständigen Kreisverwaltung schriftlich mitteilen. Wird der Aufwuchs im Rahmen der kostenlosen Nachbarschaftshilfe überlassen, dann ist darüber hinaus auch die Angabe des Empfängers mit Name und Anschrift erforderlich. Einen entsprechenden Vordruck stellt die Kreisverwaltung zur Verfügung.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück, Sachbereich Landwirtschaft, Monika Stoffel Tel. 06761/82833 und Manfred Manderscheid Tel. 06761/82836, gerne zur Verfügung.
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