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Arzt kann von Patienten Schadenersatz fordern |
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Ein Arzt kann in bestimmten Fällen Schadenersatz von seinem Patienten verlangen, wenn der nicht zu vereinbarten Behandlungsterminen erscheint. Das hat das Amtsgericht Cochem entschieden. Im konkreten Fall musste eine Frau aus dem Kreis Cochem-Zell 60 Euro Schadenersatz an einen Zahnarzt zahlen, weil sie zu drei vereinbarten Terminen nicht erschienen war. Der Zahnarzt und eine Helferin waren frühmorgens in die Praxis gekommen und hatten wegen des geplatzten Termins nichts zu tun. So entstand ein Vermögensschaden, den die Patientin nach Ansicht des Richters ausgleichen musste. Patienten hätten die Pflicht, Termine rechtzeitig abzusagen. Andererseits hätten auch Ärzte die Pflicht, Patienten nicht ohne Grund im Wartezimmer schmoren zu lassen. Gegebenenfalls hätten dann auch Patienten einen Anspruch auf Schadensersatz. Quelle: http://www.swr.de/
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