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Achtung bei unerwünschten Werbe SMS |
Die Verbraucherzentrale Berlin warnt dringend davor, auf unerwünschte WErbe SMS zu antworten. Das zeige den Unternehmen lediglich das die Nummer aktiv genutzt wird und macht diese damit besonders wertvoll für den Absender.
Doch was tun?
Als erstes sollte man die SMS mit Tag und Uhrzeit archivieren. Entweder schreibt man diese ab oder man kopiert sie auf einen PC als Beleg. Damit kann man dann gerichtilich gegen den Anbieter vorgehen und eine Unterlassung durchsetzen. Wird der Anbieter aber nicht deutlich aus der SMS, kann man sich an seinen Netzbetreiber wenden. Der BGH in Karlsruhe (Az. I ZR 191/04) hat am 19.07.07 festgestellt, das Handynutzer einen Anspruch auf Auskunft über den Absender von unerwünschten WerbeSMS gegenüber dem Netzbetreiber haben.
Handelt es bei der SMS um ein dubioses Gewinnspiel mit 0900-Rückrufnummer, kann man sich an die Bundesnetzagentur wenden, die dann derartige Nummern sperren kann. Dann müssen auch Kosten die bei einem unvorsichtigerweise getätigten Anruf an diese Nummer anfallen, nicht gezahlt werden.
Quelle: http://www.heise.de/
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