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Klage gegen Windräder erfolgreich |
Besonders in der Nachtzeit können Windräder eine unzumutbare Lärmbelästigung darstellen. So hat es das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Geklagt hat ein Betroffener aus Baumholder, im speziellen gegen eine, nur ca 340m neben seinem Hof aufgestellte, WKA. Damit gilt die Anlage als nicht genehmigter Bau, obwohl diese schon seit mehreren Jahren in Betrieb ist. Nach früheren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ging der Betreiber der Anlage jeweils in Revision. Deren Urteile wurden vom Bundesverwaltungsgericht hiermit aber bestätigt und die Revision zurückgewiesen.
Was allerdings nun mit der Anlage geschieht, ist damit nicht geklärt. Dazu müsse es ein weiteres Verwaltungsgerichtliches Verfahren vor Ort geben. Der Betreiber könne auch eine neue Genehmigung beantragen, so ein Gerichtssprecher. Sollte diese Erfolg haben, brauche das Windrad nicht stillgelegt oder abgerissen werden.
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