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Rauchverbot in kleinen Kneipen ist Verfassungswiedrig |
Der Koblenzer Verfassungsgerichtshof bestätigtet damit die Eilentscheidung vom Februar '08. Begründet wurde die Entscheidung damit, das die Wirte in ihrem Recht auf freie Berufsausübung und in ihrer Freiheit zur selbstständigen wirtschaftlichen Betätigung verletzt werden.
Grundsätzlich bleibt das Rheinland-Pfälzische Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants aber bestehen. Da es aber Ausnahmen für Kneipen mit extra Räumlichkeiten für Raucher gibt, müsse das Nichtraucherschutzgesetz bis Ende 2009 angepasst werden, um eine Benacjteiligung von kleineren Kneipen auszuschließen. Quelle: http://www.swr.de/
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