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Zahl der Vermissten auf 30 gesunken |
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Die Zahl der nach dem Seebeben in Südostasien vermissten Menschen aus Rheinland-Pfalz ist mittlerweile von 42 auf 30 gesunken. Das teilte das Innenministerium in Mainz mit.
Unverändert sei bisher ein Toter bestätigt. Neben dem aus Bellheim in der Südpfalz stammenden Mann sei kein weiterer Todesfall aus dem Land bekannt geworden. Die Gesamtzahl der im asiatischen Katastrophengebiet vermissten Deutschen liege nach wie vor bei rund 1.000.
Nach einem Jahr für tot erklärt
Ein Vermisster gilt nach Darstellung der
Rechtsanwaltskammer Koblenz grundsätzlich als Lebender. Jedoch könne ein Mensch, der - wie beim Seebeben in Südostasien - in Lebensgefahr geraten sei und seitdem vermisst werde, ein Jahr nach dem Ereignis für tot erklärt werden. Dazu muss beim Amtsgericht am letzten Wohnort des Vermissten ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die so genannte Gefahrenverschollenheit ist laut Bundesjustizministerium auch auf die Opfer der Flutkatastrophe in Asien anzuwenden. Der Antrag auf eine Verschollenheitserklärung könne unmittelbar nach dem Ereignis oder später gestellt werden. Antragsberechtigt sind die gesetzlichen Vertreter, Ehepartner, Kinder, Eltern des Verschollenen oder der Staatsanwalt, in Ausnahmen auch weiter entfernte Angehörige und Lebenspartner.
Quelle:http://www.swr.de |